Schulordnung

 

Präambel

Ziel unserer Schule ist es, unsere Schüler und Schülerinnen im Denken und Handeln zu Selbstständigkeit zu erziehen und sie dazu zu befähigen, in gegenseitiger Toleranz und Achtung mit anderen Menschen zusammenzuleben.

Vor diesem  Hintergrund wollen wir:

-         Wissen vermitteln, das dabei helfen soll, sich in einer immer komplexeren Wirklichkeit zurechtzufinden,

-         zu ausdauerndem, selbständigen und lebenslangem Lernen hinführen

-         Konfliktfähigkeit, Entscheidungsfreude und Zivilcourage fördern,

-         Verantwortungsbewusst stärken und Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen,

-         den jungen Menschen dabei helfen, eigene Erkenntnismöglichkeiten zu erweitern und Grenzen anzuerkennen.

Schüler und Lehrer des Friedrich - Eugens - Gymnasiums wollen an ihrer Schule in vertrauensvoller Atmosphäre gemeinsam unterrichten,  lernen und erfolgreich miteinander arbeiten.

Damit wir dieses Ziel erreichen können, bemühen wir uns im Umgang miteinander

- um Rücksicht und Freundlichkeit,

- um Höflichkeit in Worten und Verhalten,

- um Achtung vor Person, Meinung und Eigentum anderer;

- um Hilfsbereitschaft gegenüber Schwächeren.

Es ist uns wichtig,

- Interessengegensätze fair auszutragen,

- für unsere Überzeugungen einzutreten

- verständigungsbereit und tolerant zu sein.

 

Aufenthalt im Schulgebäude und Schulhof

Alle am Schulleben beteiligten sollen sich in der Schule wohl fühlen können und tragen deshalb dazu bei, dass sich Schulhaus und Schulgelände in einem einladenden, sauberen Zustand befinden. Dazu werden folgende Regeln festgehalten:

- Mit allen Einrichtungen des Schulhauses, dem Mobiliar, den technischen Geräten, den Lehr- und Lernmitteln soll sorgsam umgegangen werden. Beschädigungen sind unverzüglich den Lehrern oder der Schulleitung zu melden. In den Fluren verhalten sich die Schüler geordnet.

- Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr. Zehn Minuten vor Beginn können die Schüler in die Klassenzimmer gehen. Wer früher kommt, kann sich im Hof, im Aufenthaltsraum oder dem Eingangsbereich bis zur Treppe aufhalten

- Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Nach den Läuten sind die Schüler im Zimmer; ausgenommen von dieser Regel sind die  Fachräume. Sollte der Lehrer 5 Minuten nach Beginn nicht eingetroffen sein, benachrichtigt der Sprecher die Schulleitung.

- Die wöchentlich wechselnden Ordner sorgen für Sauberkeit und Belüftung im Klassenzimmer und putzten die Tafel. Sie leeren die Papiertonne.

- Abfälle sind möglichst zu vermeiden. Papier und Restmüll sollen getrennt in die dafür aufgestellten Behältnisse entsorgt werden.

- Nach dem Unterricht wird im Klassenzimmer aufgestuhlt, aufgeräumt; die Jalousien werden hochgezogen, die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht. Die Räume werden abgeschlossen.

- Fahrräder, Mofas, Motorräder und Autos dürfen nur auf den dafür vorgesehen Plätzen abgestellt werden. Die Zweiräder sind auf dem Schulgelände zu schieben.

- Sport- und Freizeitgeräte dürfen im Schulhaus und im Schulhof nicht benützt werden.

- Handys und andere elektronische Geräte können in der Mittagspause zwischen 13.05h und 14h genutzt werden, sonst bleiben sie abgeschaltet. (Ergänzung Jan. 07)

- Für künftige technische Neuheiten behält sich die Schule Sonderregelungen vor.

 

Pausenordnung

- In der großen Pause verlassen die Schüler der Klassen 5 bis 10 mit Ausnahme der Ordner das Schulhaus. Schüler der Klassen 10 bis 13 dürfen sich außerhalb des Schulgeländes im Bereich diesseitiger Gehwege Johannesstraße zwischen Rosenberg- und Breitscheitstraße aufhalten, da allein dieser Bereich in den Versicherungsschutz einbezogen ist.

- Das Rauchen ist den Schüler auf dem gesamten Schulgelände, außer in der sogenannten Raucherecke, untersagt. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen.

- Schulteich und Grundflächen sind besonders pfleglich zu behandeln.

- Ballspielen ist im Schulhaus untersagt. Im Hof darf ohne Aufsicht nur mit Zustimmung der Schulleitung oder eines Lehrers Ball gespielt werden. Diese Regelung gilt auch für die übrigen Unterrichtzeiten.

 

 

Diese Schulordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz, der SMV und dem Elternbeirat beraten und am 07.03.2001 von der Schulkonferenz verabschiedet.